Fragen und Antworten

  • Was ist eine Vorgenossenschaft?

    Eine Genossenschaft in Gründung, auch „iG“ genannt, ist eine Genossenschaft, die sich gerade in der Gründungsphase befindet. Dies bedeutet, dass die Gründer*innen gerade damit beschäftigt sind, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Genossenschaft zu gründen und zu organisieren.

    Die Gründung einer Genossenschaft erfordert einige formelle Schritte. Dazu gehört unter anderem die Erstellung einer Satzung, die Festlegung der Mitgliedschaftsbedingungen und die Eintragung der Genossenschaft in das Genossenschaftsregister. Sobald die Gründung abgeschlossen ist und die Genossenschaft ihre Tätigkeit aufnehmen kann, ist sie keine „Genossenschaft in Gründung“ mehr, sondern eine „ordentliche“ Genossenschaft.

  • Was ist eine eingetragene Genossenschaft?

    Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) ist eine Vereinigung bzw. ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern.

  • Warum die Gesellschaftsform der Genossenschaft?

    Um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger gleichberechtigt und unkompliziert beteiligen zu können. Die Gesellschaftsform der Genossenschaft (eG) zeichnet sich durch mehrere Punkte aus. Sie ist einerseits auf die Interessen ihrer Mitglieder ausgerichtet, wird von diesen mit Leben erfüllt und ist dabei gleichzeitig demokratisch organisiert. Die Mitgliedschaft ist unkompliziert, da es keinerlei notarieller Verträge bedarf. Jedes Mitglied hat genau eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Beteiligung. Anders als bei einigen anderen Gesellschaftsformen (z.B. einer GbR) haften die Mitglieder nur mit dem Geldbetrag, den sie eingelegt haben.

  • Wie ist die Genossenschaft aufgebaut?

    Die Genossenschaft wird ein in das Genossenschaftsregister eingetragenes Unternehmen. Sie besteht aus ihren Mitgliedern, die in der Generalversammlung alle das gleichgewichtete Stimmrecht haben. Aus ihren Mitgliedern wählt die Generalversammlung den Aufsichtsrat, dieser wiederum benennt den Vorstand. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft.

  • Wer kann Mitglied werden?

    Jeder, der volljährig ist, kann Mitglied werden. Natürliche und juristische Personen kommen als Mitglieder in Betracht.

  • Gibt es einen Mindestanlagebetrag?

    Bereits ab einer Summe von 50,00 Euro pro Genossenschaftsanteil können sie Mitglied werden. (wird erst in der Mitgliederversammlung bei Beschluss der Satzung beschlossen)

  • Wie sicher ist mein Geld?

    Wenn Sie einen Genossenschaftsanteil zeichnen, beteiligen Sie sich an einem Unternehmen. Sie haften demnach mit der Summe, die Sie eingelegt haben. Sollte die Genossenschaft wirtschaftlich nicht erfolgreich sein, kann dies den vollständigen Verlust Ihres Genossenschaftsanteils und damit der eingelegten Geldsumme bedeuten.

  • Was ist eine Dividende?

    Die Dividende ist der Teil des Gewinns, den eine Genossenschaft an ihre Mitglieder ausschüttet.

  • Wie ist die Haftung der Genossenschaft geregelt?

    Die eingetragene Genossenschaft ist haftungsbeschränkt auf die Summe des Geschäftsguthabens. Eine Nachschusspflicht für die Mitglieder ist in der Satzung ausgeschlossen.

  • Muss ich Bürger der Gemeinde Boxberg O.L. sein, um in die Genossenschaft eintreten zu können?

    Nein.

  • Kann ich günstigen Strom von der Genossenschaft kaufen?

    Vorerst nicht, nein. Genau dafür bauen wir die Genossenschaft aber auf, um das irgendwann Wirklichkeit werden zu lassen.

    Um das aber zu ermöglichen, müssen wir erst einmal genügend Strom produzieren.

    Anfangs wird es so laufen, dass wir nur demjenigen den eigen verbrauchten Strom verkaufen können, auf dessen Fläche wir unsere Anlagen bauen.

[helpie_notices group_id=’7’/]